Besonders geschützte Art nach EG-Vogelschutzrichtlinie

Besonders geschützte Art: die Kanadagans
Besonders geschützte Art: die Kanadagans

Alle europäischen Vogelarten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie sind grundsätzlich besonders geschützte Arten im Sinne des BNatSchG. Hierunter fallen alle Arten, die im Gebiet der EU Mitgliedstaaten natürlicherweise wild lebend vorkommen (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG, § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG) – und dazu gehört selbstverständlich auch die Kanadagans.

Besonders geschützt heißt unter anderem, dass es verboten ist, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 44 BNatSchG). Es gibt viele Ausnahmen von diesen Vorschriften, auf die ich hier aber nicht eingehen möchte. Verstöße gegen diese Gesetze werden kaum geahndet, sogar eindeutige Straftaten wegen „mangelndem öffentlichen Interesse“ ohne Auflagen eingestellt. 

Mehr zum Thema Artenschutz und Vogelschutz findet man auf der Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz, BfN, unter https://www.bfn.de/

Details zum Artenschutz findet man im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz WISIA https://www.wisia.de.  Auf dieser Seite links auf Recherche klicken, dann bei Suchbegriff „Kanadagans“ eingeben, Return drücken und rechts den Treffer „Kanadagans“ anklicken. Nun erscheinen die Informationen zum aktuellen Schutzstatus der Kanadagans.

Die Kanadagans ist eine besonders geschützte Art. Sie verdient unseren Schutz!